Model Vertrag (tfp)
- nachfolgend „Fotograf“ genannt –
und
-nachfolgend „Model“ genannt –
vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an dem am ………………….. durch den Fotograf angefertigten Fotos an den Fotografen übertragen werden. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen. Anfertigen von Drucken, Kommerzielle Nutzung, Nutzung für Printmedien etc... sind dem Fotografen ausdrücklich erlaubt.
Dem Fotografen ist es ferner gestattet die Bilder nach seinem Ermessen mit Photoshop & anderen Programmen zu bearbeiten.
Das Model erhält vom Fotografen innerhalb von 20 Wochen ab dem Shooting eine Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos.
Mit Erhalt dieser Fotos sind alle Ansprüche des Models abgegolten.
Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Modelagenturen oder sonstigen Dritten) verwenden
- jedoch ist dabei stets der Fotograf zu nennen. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke für das Model jedoch ausgeschlossen.
Die Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Stuttgart, den